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§ 1 (Name der Mitgliedschaft) Mitglieder
der Jugendabteilung des JFC Gera e.V. sind alle weiblichen und männlichen
Jugendlichen bis 27 Jahre sowie die gewählten und berufenen Mitglieder.
§ 2 (Aufgaben)
1. Die Jugendabteilung des „JFC Gera e.V."
führt und verwaltet sich selbst und entscheidet im Rahmen der Satzung über die
Verwendung der zu fließenden Mittel. Wettkampfbetriebes folgende Aufgaben im
Rahmen der Satzung des DOSB, LSB Thüringen und der Satzung des JFC
Gera
§ 3 (Organe)
Organe
der Jugendabteilung im „JFC Gera e.V." sind: 1. Die Vereinsjugendmitgliederversammlung 2. Die Vereinsjugendleitung
§ 4 (Vereinsjugendtag der Jugendabteilung)
1. Vereinsjugendtage sind ordentliche und
außerordentliche Mitgliederversammlungen der Mitglieder gemäß §1. Die ordentliche
Vereinsjugendmitgliederversammlung findet alle 4 Jahre, jeweils 4 Wochen vor der Wahlversammlung des
Vereins statt. 2. Aufgaben der Mitgliederversammlung der
Vereinsjugend sind
3. Die
ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinsjugend findet alle 4 Jahre, mindestens 4 Wochen vor der
Wahlversammlung des Vereins statt. Für den Vereinstag gelten sinngemäß die Bestimmungen in
der Satzung des Vereins für die Mitgliederversammlung.
§ 5 (Vereinsjugendleitung) 1. Die Vereinsjugendleitung des Vereins
besteht aus folgenden Mitgliedern: - dem Jugendwart - einem/ einer Stellvertreter(in) - einem/ einer Jugendsprecher(in) Er wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt
(wie in Satzung des Sportvereins). 2. Der Jugendwart der Vereinsjugendleitung
vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. 3. In die Vereinsjugendleitung ist jedes
Mitglied ab 12 Jahren wählbar. 4. Die Vereinsjugendleitung erfüllt seine
Aufgaben im Rahmen der Satzung des Vereins sowie der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung der Vereinsjugend. Die Vereinsjugendleitung ist dem
Vorstand des JFC Gera e.V. gegenüber für die Beschlüsse und die Umsetzung der
Beschlüsse verantwortlich. Die Vereinsjugendleitung ist zuständig für die Jugendangelegenheiten
im Verein, die die Vereinsjugend berühren. 5. Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung
finden nach ihren jährlichen Festlegungen statt.
§ 6 (Wettkampfanordnung/Spielerordnung) Einzelheiten
zur Durchführung von Wettkämpfen regelt die Wettkampf-/ Spielerordnung des
jeweiligen Verbandes. Für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist die
Selbstverantwortung der Mitglieder der Jugendabteilung zu stärken.
§ 7 (Sonstiges)
Alle
nicht in dieser Jugendordnung aufgeführten Bestimmungen regeln sich nach der
Satzung des Vereins.
§ 8 (Inkraftsetzung/Änderung der Jugendordnung)
Änderungen
der Jugendordnungen können nur von der ordentlichen Mitgliederversammlung der
Vereinsjugend des „JFC Gera e.V." oder eine speziell für diesen Zweck
einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinsjugend des „JFC
Gera e.V." beschlossen werden. Die
Jugendordnung tritt mit Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.
Beschlossen
am 02.05.2013 |
Winterpause Wir wünschen ein tolles neues Jahr voller Glück, Erfolg und Gesundheit. 🍀 W&H-Cup 27. – 30.12. Panndorfhalle Gera ⚽️ |