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Achtung: Wichtige Neuregelung beim Antrag auf Trikotwerbung beim TFV
(Gilt auch für Mannschaften im Spielbetrieb des KFA Gera!)


Mit heutigen Tage wurde den Vereinen im TFV über die elektronischen Postfächer der aktuelle Newsletter Mai/Juni zugesandt.

Neben wichtigen Informationen zum Vereinswechsel in der diesjährigen Wechselperiode werden hier die Vereine auf die Neuregelung der Trikotwerbung hingewiesen, welche auf der letzten TFV-Beiratstagung am 29. Mai beschlossen wurde. Auch wir möchten an dieser Stelle auf diese Regelung hinweisen.

Neu ist, dass jegliche Trikotwerbung in allen Spiel- und Altersklassen im Land Thüringen über die TFV-Geschäftsstelle genehmigt werden muss. Das bedeutet, dass die Meldung und anschließende Genehmigung durch den TFV für jeden Trikotsponsor der Mannschaften im aktiven Spielbetrieb erfolgen muss.

Die anfallende Gebühr wird selbstverständlich nur je Mannschaft erhoben (Siehe Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung TFV). Zudem ist entgegen der Bestimmungen der Nachwuchs weiterhin kostenfrei!


Diese Karte erhalten alle Vereine für die kommende Saison, wenn Sie einen Trikotsponsor für die jeweilige Mannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt, ordnungsgemäß gemeldet hat. (Bild: TFV)


Dazu ist das verbindliche Antragsformular zu verwenden. Das Antragsformular ist hier bzw. im Anhang der Newslettermail vom 21.06.2010 verfügbar. Die Genehmigung erfolgt dann jeweils für die Dauer eines Spieljahres, vom 01.07. bis 30.06.

Doch das Wichtigste kommt noch:  Die Vereine erhalten dann vom Verband eine Genehmigungskarte (siehe Bild oben), um mit vom TFV genehmigter Werbung zu spielen.

Die erteilte Genehmigungskarte ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel vorzulegen. Kann keine bzw. nicht die entsprechende Genehmigungskarte vorgelegt werden, und ist auch kein entsprechendes Austauschtrikot vorhanden, ist dennoch das Spiel durchzuführen.

In der Saison 2010/11 sind die Genehmigungskarten (erhöhter Arbeitsaufwand im Jahr der Einführung) erst ab dem 1. September entsprechend vorzulegen. Die Mängel sind durch den SR auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Diese Vorkommnisse sind durch den Spielleiter (Anschreiben/Kopie Spielberichtsbogen) an die Geschäftsstelle des TFV zu melden.

Durch die Geschäftsstelle werden dann diese Unzulänglichkeiten sanktioniert.

 

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