Regel 11
Bei der Beurteilung der Abseitsstellung sind Kopf, Rumpf und Füße, nicht aber die Arme des Angreifers maßgebend.
Ein Spieler kann nur strafbar abseits stehen, wenn er in das Spiel eingreift, indem er
- den Ball, der zuletzt von einem Mitspieler berührt oder gespielt wurde, selbst spielt oder berührt.
- einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen, indem er die Sicht des Gegners versperrt oder den Gegner behindert, täuscht oder ablenkt.
- einen Vorteil aus seiner Abseitsstellung erlangt, indem er einen vom Pfosten, der Querlatte oder einem Gegenspieler zurück springenden Ball spielt.
Auslegung des DFB: Besteht ein Zweifel, ob der Ball wirklich zu dem Abseits stehenden Spieler gelangt, oder wenn zwei Spieler nach dem Ball laufen, von denen nur einer Abseits stand, so muss mit der Entscheidung solange gewartet werden, bis klar ist, welcher Spieler den Ball spielt.