Regel 3
In Freundschaftsspielen sind mehr als 3 (4) Auswechslungen möglich, wenn die beteiligten Mannschaften eine Einigung erzielen und den Schiedsrichter vor Spielbeginn darüber informieren. Trifft eine der beiden Bedingungen nicht zu, sind maximal 6 Auswechslungen möglich.
Bisher wurde das Spiel bei einem Vergehen eines Auswechselspielers mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Künftig wird es in allen Fällen, in denen ein Auswechselspieler bzw. ein bereits ausgewechselter Spieler das Spielfeld betritt, einen indirekten Freistoß an der Stelle geben, an der sich bei Unterbrechung der Ball befand. Dabei spielt es keine Rolle, Welches Vergehen der Auswechselspieler begeht. In jedem Fall ist dieses unerlaubte Betreten mit einer gelben Karte zu ahnden. Weitere persönliche Strafen hängen davon ab, ob weitere Vergehen erfolgen.