Rundschreiben 6/2013
 
Gera, im Juni 2013

Liebe Mitglieder,

mit dieser Post erhalten Sie ein weiteres BWA Rundschreiben. Vorstand und Geschäftsführung hoffen, dass Sie und Ihr Unternehmen vom aktuellen Hochwasser verschont wurden. Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, so steht Ihnen Ihr Verbandsanwalt Thomas Witt mit Rat und Tat zur Seite: Der BWA hilft Ihnen bei Entschädigungs- und Versicherungsfragen. Der Rechtsrat ist Teil des BWA Mitgliederservice. Machen Sie davon Gebrauch.

Der BWA hat ab sofort eine neue Festnetz- und eine neue FAX Nummer, bitte notieren Sie:
BWA Gera Festnetz neu: 0365-22655233
BWA Gera FAX neu: 0365-22649244

Den BWA Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Witt erreichen Sie am schnellsten per Mail über arolsen57@yahoo.de .

Auch wenn die nächste Mitgliederversammlung erst im Frühjahr 2014 stattfinden wird, ist die BWA Geschäftsführung bereits jetzt mit der Vorbereitung beschäftigt. Zumindest im 2 Jahres Rhythmus wird der BWA eine kleine Messe oder Ausstellung organisieren. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, den BWA Mitgliedern und Gästen im Rahmen der Mitgliederversammlung Ihre Produkte anzubieten. Der BWA bemüht sich, für Sie interessante Händler und Hersteller als Aufsteller zu gewinnen. Über Ihre Anregungen und Wünsche freue ich mich.

In der Anlage erhalten Sie den aktuellen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Lage der deutschen Wirtschaft und Hinweise und Informationen über aktuelle, den Warenautomatenunternehmer betreffende Urteile und Rechtsentwicklungen.

Noch ein Nachtrag zum letzten Rundschreiben: Die dort für den Punkteabbau bei der Fahrerlaubnis gegebenen Hinweise bleiben richtig, auch wenn der Bundesrat das Vorhaben des Bundesverkehrsministers in den Vermittlungsausschuss gesandt hat. Die Flensburger Punktereform kommt!

Für ein Mitglied im Raum Ulm konnte im Rahmen des BWA Rechtsschutzes durch Strafanzeige und gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich der Schaden durch einen in einer Gaststätte vernichteten Warenautomaten behoben werden: Nachdem die Forderung des BWA-Mitglieds unbeachtet blieb, erreichte Rechtsanwalt Thomas Witt die vollständige Bezahlung durch den Gastwirt. Dem BWA Mitglied entstanden keine Kosten.

Zuletzt ruft die Geschäftsführung erneut auf, sich mit Fragen und Anregungen an den BWA zu wenden. Soweit Themen betroffen sind, die alle Mitglieder interessieren, wird darüber in den BWA Rundschreiben berichtet werden.

Thomas Witt, Rechtsanwalt
Geschäftsführer BWA

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2013

• Die witterungsbedingt noch verhaltene Erholung im ersten Quartal hat sich leicht verstärkt.
• Die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe expandierte im April erneut und ist ebenso wie die Nachfrage nach Industriegütern aufwärts gerichtet.
• Die Perspektiven für den privaten Konsum sind auch nach dem kräftigen Zuwachs im ersten Quartal weiterhin freundlich.
• Trotz nur leichter Frühjahrsbelebung bleibt der Arbeitsmarkt eine stabile Stütze für Einkommen und Binnenkonjunktur.

Im Frühjahr hat sich die wirtschaftliche Erholung, die im Verlauf des ersten Quartals begann, etwas verstärkt. Sie wurde anfangs noch durch den relativ langen und strengen Winter gedämpft. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich daher im ersten Quartal nur leicht um preis-, kalender- und saisonbereinigt 0,1 % gegenüber dem Vorquartal. Zu Beginn des Frühjahrs setzten dann die ersten Nachholeffekte vornehmlich bei der Bautätigkeit ein. Aber auch die Industrie fuhr ihre Produktion wieder etwas stärker hoch. Bei den Investitionen ist bislang allerdings noch Zurückhaltung zu beobachten. Trotz aktueller Schwankungen nahm die Nachfrage nach deutschen Industriegütern im In- und Ausland in der Tendenz weiter zu. Für das zweite Quartal zeichnet sich damit eine beschleunigte Ausweitung der Wirtschaftsleistung ab.

Die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern sich mit etwas geringerem Tempo als bislang erwartet. In den USA hat das gesamtwirtschaftliche Wachstum seit Jahresbeginn zwar an Schwung gewonnen und auch in Japan setzt sich die von Geld- und Fiskalpolitik induzierte Erholung nach dem kräftigen Wachstum im ersten Quartal weiter fort. Im Euroraum sind Besserungstendenzen erkennbar, er befindet sich aber weiterhin in einer spürbaren Wachstumsschwäche. Die OECD und die EZB haben jüngst ihre Wachstumsprognose für das Währungsgebiet im laufenden Jahr abwärts auf -0,6 % korrigiert. Die Verunsicherung an den Finanzmärkten hat sich zwar merklich zurückgebildet, doch hat sich dies in der Realwirtschaft noch nicht sichtbar ausgewirkt. Für die Schwellenländer bleiben die konjunkturellen Perspektiven gemischt. Während sich für die asiatischen Länder weiter ein recht dynamisches Wachstum abzeichnet, ist für Lateinamerika mit gedämpfteren Zuwachsraten zu rechnen.

Die deutschen Ausfuhren haben sich angesichts des sich aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds belebt. Die Warenausfuhren sind im April saisonbereinigt erneut angestiegen und drehten damit auch in der Trendbetrachtung wieder ins Plus. Während die Exporterwartungen der Unternehmen im Mai etwas nachgaben, waren andere Indikatoren wie Auslandsumsätze und -bestellungen in der Industrie aufwärts gerichtet. Die wettbewerbsfähige deutsche Exportwirtschaft scheint weiterhin gut positioniert, um wieder stärker von der sich abzeichnenden Erholung der Weltwirtschaft zu profitieren.

Die deutsche Industrieproduktion hat in den vergangenen drei Monaten zunehmend Fahrt aufgenommen. Im April erhöhte sie sich um weitere 1,5 %. Der jüngste Anstieg ging wie in den Vormonaten auf kräftige Produktionsausweitungen bei den Herstellern von Investitionsgütern zurück. Dagegen nahmen die Industrieaufträge im April um 2,3 % ab. Aufgrund der Zuwächse in den beiden Vormonaten blieben sie aber in der Tendenz aufwärts gerichtet. An dem positiven Trendverlauf haben In- und Auslandsnachfrage ungefähr gleichermaßen Anteil. Bei spürbar schwächeren Großaufträgen verzeichneten die Hersteller von Vorleistungs- und Investitionsgütern im April weniger Aufträge als im Vormonat. Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zuletzt wieder verbessert. Nach Einbußen im März und April hellten sich sowohl das ifo-Geschäftsklima als auch der Markit/BME-Einkaufsmanagerindex im Mai auf. Beiden Indikatoren zufolge bestehen noch ungenutzte Kapazitäten in der Industrie. Insgesamt zeigt sich das Bild einer allmählich in Gang kommenden konjunkturellen Erholung.

Die Erzeugung im Baugewerbe war erwartungsgemäß von kräftigen Nachholeffekten gekennzeichnet. Im Anschluss an die ungewöhnlich kalte Witterungsphase stieg die Bauproduktion im April um 6,7 % und glich die Verluste aus den Vormonaten wieder aus. Die Bestelltätigkeit im Bauhauptgewerbe nahm im März nach kräftigen Aufwüchsen im Januar und Februar zwar ab, blieb aber im ersten Quartal über dem durchschnittlichen Niveau des Vorjahres. Auch das Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe trübte sich im Mai auf vergleichsweise hohem Niveau aufgrund zurückgehender Erwartungen etwas ein. Die Perspektiven für die Bauwirtschaft bleiben jedoch angesichts der günstigen Rahmenbedingungen und der noch zu erwartenden Nachholeffekte weiterhin freundlich.

Nach der Stagnation im zweiten Halbjahr 2012 nahmen die privaten Konsumausgaben im ersten Quartal 2013 wieder deutlich um 0,8 % gegenüber dem Vorquartal zu. Mit Beginn des zweiten Quartals gingen die Einzelhandelsumsätze im April zwar leicht zurück, gleichzeitig setzte sich die Belebung im Bereich der Neuzulassungen für private Pkw fort. Das Konsumklima verbesserte sich im Mai erneut und kletterte auf seinen höchsten Stand in fast sechs Jahren. Da die Rahmenbedingungen für den privaten Konsum, wie die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt mit relativ hohen Einkommenssteigerungen bei gleichzeitig ruhiger Preisentwicklung, weiterhin freundlich bleiben, dürften die privaten Konsumausgaben im weiteren Jahresverlauf für eine solide Basis der Binnennachfrage sorgen.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin in guter Verfassung, obwohl die sonst übliche Frühjahrsbelebung bislang zurückhaltender einsetzte als üblich. Hierbei spielten sowohl konjunkturelle Einflüsse als auch Sondereffekte eine Rolle. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde bis einschließlich März spürbar durch Witterungseinflüsse gedämpft. Dies schlug sich statistisch auch bei der Erwerbstätigkeit im April nieder, die praktisch unverändert blieb. Die Arbeitslosigkeit nahm im Mai saisonbereinigt zu, fiel gemäß den Ursprungszahlen aber wieder unter die Marke von drei Millionen. Die Frühindikatoren am Arbeitsmarkt blieben unauffällig. Die Perspektiven für den robusten deutschen Arbeitsmarkt bleiben angesichts der erwarteten konjunkturellen Belebung eher freundlich.

Um die positiven Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern weiter zu festigen, sollten die Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Diskussionen über eine Vermögensteuer, flächendeckende Mindestlöhne oder Mietpreisbremsen sind keine Beiträge zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft.

In diesem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums werden statistische Daten verwendet, die bis zum 10. Juni 2013 vorlagen.

Urteil: Medikamenten-Automaten sind unzulässig

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist die Abgabe von rezept- und apothekenpflichtigen Medikamenten über einen Automaten wie den Abgabe- und Beratungsterminal Visavia unzulässig (Az.: BVerwG 3 C 30.09 und 31.09).

Zwei selbstständige Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten gegen ein entsprechendes Verbot der Automaten geklagt, welche sie außerhalb ihrer Öffnungszeiten benutzen wollten.


Das Gericht erklärte in der Urteilsbegründung, dass mit der Medikamentenabgabe über einen Automaten die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten des Apothekers nicht erfüllt werden. Es sei hierbei nicht möglich, dass der Apotheker die Angaben auf dem Rezept abzeichnet oder eventuelle Änderungen unterschreibt. Außerdem dürfe eine Apotheke laut Apothekengesetz nur mit persönlicher Leitung geführt werden. Diese könne nicht von einem Servicecenter übernommen werden.
Das Abgabe- und Beratungsterminal Visavia ermöglichte es den Kunden, im Rahmen der landesgesetzlichen Ladenöffnungsregeln einen Rund-um-die-Uhr-Service in Anspruch zu nehmen. Da die entsprechenden Apotheken untereinander vernetzt sind, konnte ein Apotheker gleichzeitig mehrere Terminals betreuen. Auf diese kann er sich per Audio- und Videokonferenz einschalten. Nach der Beratung des Patienten, dem Einscannen des Rezepts und der Bezahlung erhält der Patient das gewünschte Medikament automatisch ausgehändigt.

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

Mit Urteil vom 07.Mai 2013 hat der BGH – X ZR 12//11 – die Rechte von Flugreisenden erweitert. Dem Reisenden wurde für einen verpassten Anschlussflug die in der Fluggastrechteverordnung bestimmte Entschädigung von 600 € zugesprochen. Der Reisende buchte bei der beklagten Iberia S.A. für den 20.01.2010 eine Flugreise von Berlin-Tegel über Madrid nach San Jose (Costa Rica). Der Start des von der Beklagten durchgeführten Fluges von Berlin nach Madrid erfolgte mit einer Verspätung von eineunhalb Stunden, was dazu führte, dass der Reisende den Anschlussflug nach San Jose nicht mehr erreichte, weil der Einsteigvorgang bereits beendet war, als er an dem betreffenden Ausgang ankam. Er wurde erst am folgenden Tag nach San Jose befördert.

Der BGH stellt in seinem Urteil unter Verweis auf entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshof fest, dass nicht nur Fluggäste annullierter sondern auch Fluggäste verspäteter Flüge den in Art. 7 der Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Ausgleichanspruch (von 600 €) haben, wenn sie Ihr Endziel infolge der Verspätung erst drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit oder später erreichen. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass sich die Ankunftszeit des verspäteten Fluges um drei oder mehr Stunden verzögert hat. Es genügt, dass der verspätete Abflug in Berlin dafür ursächlich war, dass der Reisende den Anschlussflug von Madrid nach San Jose nicht mehr erreichen konnte und infolgedessen sein Endziel erst mit eintägiger Verspätung erreicht hat.

Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherung unwirksam

Die Urteile des BGH vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12 machen Rechtsschutzversicherten Mut. Der BGH hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicheren in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel" und die „Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind. Nach diesen Klausel gewährten Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds). Unter Berufung hierauf ist insbesondere zahlreichen Geschädigten der Lehmann-Pleite der begehrte Deckungsschutz im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papiere verweigert worden. Der BGH hat diese Klauseln mit der Begründung untersagt, sie seien nicht ausreichend verständlich.

Hier wird deutlich, dass sich immer eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt lohnt und man sich auch gegen wirtschaftlich Stärkere erfolgreich durchsetzen kann. Ich erinnere nur an unsere großen Erfolge im Zusammenhang mit Einkaufchips.

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