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Lehrarbeit - Fortbildung und Förderung


1. Schiedsrichterfortbildung

Fördergruppen Kreise und Bezirke


Die Fußballkreise und -bezirke bilden in eigener Verantwortung Nachwuchsgruppen. Diese sind neben den obligatorischen Lehrabenden zusätzlich zu Schulungen und Leistungsprüfungen einzuladen, um so gezielt auf Förderlehrgänge des TFV-SRA und damit auf den Einsatz in höheren Spielklassen vorbereitet zu werden.
Dabei sind die Altersbeschränkungen entsprechend den jeweils aktuellen Festlegungen des TFV zu beachten.

 


2. Schiedsrichterförderung durch den SRA und Lehrstab des TFV


Fördergruppe der Kreise

  • Jeder Fußballkreis kann 2 Schiedsrichter bis max. 35 Jahre melden, die nach Auffassung der KSA eine reale Aufstiegschance in die nächst höhere Spielklasse besitzen, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft zeigen und mindestens 1 Jahr als Schiedsrichter aktiv sind.
  • Dieser Lehrgang wird jährlich ein mal zentral durch den Lehrstab des
    TFV - SRA an der Landessportschule in Bad Blankenburg durchgeführt
    ( Freitag bis Sonntag) und beinhaltet sowohl Cooper- und Regeltest als auch Grundlagenausbildung, Verhaltensschulung, Spielbeobachtungen u.a.

Fördergruppe der Bezirke

  • Jeder der 3 Fußballbezirke kann bis zu 7 Schiedsrichter melden, die bereits auf Bezirksebene Spiele leiten, nicht älter als 37 Jahre sind und reale Aufstiegsmöglichkeiten in die nächst höhere Spielklasse haben. Voraussetzung für die Nominierung ist unter anderem eine Mindestlaufleistung in 12 min von 2800 m ( bis 30 Jahre) bzw. 2600 m ( ab 31.Lebensjahr). Es kann kein SR im Landesmaßstab eingestuft werden, der nicht diesen Lehrgang in den letzten 3 Jahren durchlaufen hat.
  • Dieser Lehrgang wird ebenfalls an der LSS Bad Blankenburg durch den Lehrstab des TFV-SRA ein mal jährlich durchgeführt. Die Inhalte sind analog der Fördergruppe der Kreise, jedoch auf entsprechend höherem Nivau.
  • Die 6-7 Besten (Cooper- und Regeltest, Persönlichkeitseinschätzung und Perspektive) der Lehrgänge der Fördergruppen der Kreise und Bezirke werden dann nochmals nach ca. 6-8 Wochen zu einem 3-tägigen Lehrgang zusammengefasst. Hierfür liegt das Höchstalter bei 25 Jahren.

 

Fördergruppe I ( Rennsteiger )

  • Diese Gruppe umfasst maximal 10 Schiedsrichter, die bereits im Landesmaßstab bzw. in der Oberliga Spiele leiten, maximal 27 Jahre alt sind und perspektivisch auf höherklassige Einsätze im NOFV bzw. DFB vorbereitet werden sollen.
  • Mindestlaufleistung sind hier ständig abrufbare 3000m sowie die Erfüllung der NOFV-Coaching -Normen in allen anderen Bereichen (einschließlich Regeltest).
  • Schwerpunkte in der Ausbildung dieser Gruppe liegen in der Persönlichkeitsschulung, der Trainingsmethodik und im sportmedizinischen Bereich. Dazu werden regelmäßig externe Referenten wie Psychologen, Mentaltrainer, Ernährungsexperten und Mediziner zum Einsatz gebracht.
    Eine intensive Analyse eigener, mittels Videotechnik vorher aufgezeichneter Spielleitungen gehört genau so zum Programm wie umfangreiche persönliche Gespräche der Verantwortlichen mit den Teilnehmern.
    Dazu wird diese Fördergruppe zwei mal im Jahr zusätzlich zu den obligatorischen Tagungen für 3 Tage an der LSS in Bad Blankenburg zusammen genommen.
  • Zusätzlich werden diese SR mindestens ab Einsatz in der Oberliga durch Paten, vorwiegend aus dem LSA, betreut.
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